Gesetzt: Der Benutzer kann Datensätze generell lesen, wenn das Anwendungsprogramm (3) dies unterstützt und das entsprechende Recht auf Benutzerebene nicht entzogen wurde.
Das Vorhandensein dieser Berechtigung ist Voraussetzung für die Sichtbarkeit von Tabellenspalten, deren Berechtigungen weiter unten eingesehen werden können.
ändern
Gesetzt: Der Benutzer kann Datensätze generell verändern, wenn das Anwendungsprogramm (3) dies unterstützt und das entsprechende Recht auf Benutzerebene nicht entzogen wurde.
Diese Berechtigung kann ebenfalls durch die Vergabe von Berechtigungen bzgl. der Tabellenspalten verfeinert werden.
erzeugen
Gesetzt: Der Benutzer kann Datensätze manuell erzeugen, wenn das Anwendungsprogramm (3) dies unterstützt und das entsprechende Recht auf Benutzerebene nicht entzogen wurde.
löschen
Gesetzt: Der Benutzer kann Datensätze manuell permanent löschen, wenn das Anwendungsprogramm (3) dies unterstützt und das entsprechende Recht auf Benutzerebene nicht entzogen wurde.
Gesetzt: Der Schutz der grafischen Darstellung eines Datenobjektes vor Verschiebung und anderen grafischen Änderungen kann gesetzt und entfernt werden.
Diese Berechtigung ist nur für GIS-Tabellen (2.5.1) relevant.